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Bildungspaket


Wir machen mit!

Durch das Bildungspaket wird gewährleistet, dass auch Kinder und Jugendliche professionelle und individuelle Nachhilfe bekommen, deren Eltern die Kosten nicht selber tragen können.

Aufgrund der vielen Anfragen haben wir hier die nötigen Erstinformationen zum Thema Bildungspaket für Sie zusammengestellt:

Leistungen zur Lernförderung (Nachhilfe) können von Eltern in den Sozialbürgerhäusern oder Jobcentern beantragt werden, wenn die Eltern Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung für nicht Erwerbsfähige) beziehen, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Voraussetzung für den Antrag auf Nachhilfe ist, dass die Eltern eine Bestätigung der Schule beibringen, dass Lernförderung notwendig ist (z.B. um das Klassenziel / Versetzung zu erreichen) und keine vergleichbare Leistung an der Schule angeboten wird.

Die Eltern erhalten dann im Sozialbürgerhaus oder dem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid mit dem sie fit for school mit der Leistung beauftragen können. Die Kosten werden anschließend zwischen dem Sozialbürgerhaus/Jobcenter und fit for school direkt abgerechnet.

Die Antragsfomulare für unsere Lernstudios vor Ort haben wir für Sie unten zum Download bereitgestellt. 

Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Für Ihre weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung!